Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mieterstromgesetz in Kraft getreten
[i]Hufnagel/Reinke, NWB 27/2017 S. 2044Am wurde das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom beschlossen. Das Gesetz entspricht in weiten Teilen dem bisherigen Gesetzesentwurf vom . Auf den letzten Metern des Gesetzesbeschlusses wurden jedoch noch die folgenden für Mieterstrommodelle relevanten Änderungen vorgenommen:
Nach der bisherigen Formulierung musste als Grundvoraussetzung für den Erhalt der Mieterstromförderung der in einer Photovoltaikanlage erzeugte Strom innerhalb desselben Gebäudes von einem Letztverbraucher verbraucht werden. Dieses enge räumliche Kriterium wurde nun ausgeweitet. Laut Gesetzesbeschluss kann der Strom nun ebenso im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang von Letztverbrauchern verbraucht werden, wenn der Strom nicht durch das Netz der allgemeinen Versorgung geleitet wird. Diese weitere Fassung ermöglicht nun auch die Umsetzung von Quartierslösungen und Mieterstrommodellen in Wohnanlagen, in denen nicht jedes Gebäude für sich die Möglichkeit der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen besitzt.
Durch eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes wird klargestellt, dass bei einem Verstoß gegen die Vorgabe des Verknüpfungsverbots von Mietv...