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Rechtsprechungsänderung bei insolvenzgefährdeten Mandaten
Der BGH verschärft die Pflichten nicht nur bei der Jahresabschlusserstellung
Die Entscheidung des ordnet die Pflichten von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, die den Auftrag zur Erstellung eines Jahresabschlusses haben und Anzeichen für eine mögliche Insolvenz erkennen können, gänzlich neu. Die sehr systematische und ausführlich begründete Entscheidung stellt dabei eine wesentliche Verschärfung des Pflichtenkreises dar. Es erscheint schon jetzt absehbar, dass die höheren Anforderungen an Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nicht nur auf Fälle der reinen Abschlusserstellung begrenzt bleiben. Sich mit diesen neuen Anforderungen zu beschäftigen, ist für Berater daher notwendig, um eine Haftung aufgrund von Pflichtverletzungen zu vermeiden.
Gehrmann, Insolvenzverfahren, infoCenter NWB BAAAB-05672
Die Erstellung eines Jahresabschlusses setzt die Prüfung der Fortführungsprognose voraus. Der BGH verschärft seine Rechtsprechung deutlich zur Prüfung einer solchen Fortführungsprognose.
Die Einhaltung der bisherigen Anforderungen an die Pflichten bei der Jahresabschlusserstellung reichen nicht mehr aus. Auch die Hinweispflichten eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters werden durch die neue BGH-Rechtsprec...