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Steuerrecht | AfA für Betriebsgebäude im Eigentum des Ehegatten
Ein Unternehmer kann die AfA und Schuldzinsen für ein betrieblich genutztes Gebäude nicht als Betriebsausgaben absetzen, wenn ihm weder das Gebäude gehört noch der Kredit für das Gebäude von ihm bezahlt wird.
[i]Zahlung der Kreditraten wird dem Kreditnehmer zugerechnetDer Kredit wird vom Unternehmer nicht bezahlt, wenn der Kreditvertrag auf den Namen des Eigentümer-Ehegatten lautet und die Kreditraten vom gemeinsamen Oder-Konto der Ehegatten fließen. Denn bei einer Zahlung vom Oder-Konto ist zu vermuten, dass sie für Rechnung desjenigen Ehegatten erfolgt, der den Betrag schuldet; dies ist der Kreditnehmer.
[i]Zahlung vom gemeinsamen Oder-KontoDer Kläger nutzte im Streitfall ein Erdgeschoss für betriebliche Zwecke. Das Erdgeschoss gehörte seiner Ehefrau, die auch den Kreditvertrag für das Grundstück abgeschlossen hatte. Die Kreditraten wurden vom gemeinsam...