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Bilanzierung | Passiv-RAP bei Zuschuss auf unbegrenzte Zeit
Ein bilanzierender Landwirt muss ein Entgelt, das ihm für eine unbefristete Leistung gezahlt wird, auf 25 Jahre im Wege eines Passiv-RAP verteilen. Nach dem BFH kann auch ein zeitlich nicht begrenzter Zeitraum eine „bestimmte Zeit“ im Sinne von § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG sein. Denn bei [i]Immerwährender Zeitraum kann bestimmter Zeitraum seineiner „immerwährenden“ Zeit steht fest, dass sie nie enden wird.
Außerdem kann auch eine Forderung durch einen Passiv-RAP auf mehrere Jahre verteilt werden. Die Bildung eines Passiv-RAP setzt [i]Passiv-RAP auch für Forderungenalso nicht voraus, dass die Einnahme am Bilanzstichtag bereits zugeflossen ist.
[i]Zuschuss für unbefristete GegenleistungIm Streitfall ging es um einen bilanzierenden Landwirt, der Schweine züchtete. Ein benachbarter Zweckverband sicherte dem Landwirt im Jahr 2005 die Zahlung eines Zuschusses zu, zahlbar in zwei Raten in den Jahren 2005 und 2006, wenn der La...