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NWB Nr. 30 vom Seite 2299

Rechtsformwechsel einer gewerblichen GbR in eine GmbH & Co. KG

Voraussetzungen und Rechtsfolgen alternativer Gestaltungsvarianten

Michael Bisle

In [i]Zur Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen s. Bisle, NWB 28/2017 S. 2137der Praxis können die Gründe für einen angestrebten Rechtsformwechsel einer gewerblichen GbR in eine GmbH & Co. KG unterschiedlicher Art sein. Denkbar sind zum einen zivilrechtliche Motive, nämlich insbesondere die unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter für die Zukunft auszuschließen. Zum anderen können aber auch steuerliche Gründe für einen [i]Klein/Müller/Lieber, Änderung der Unternehmensform, NWB Verlag Herne, 11. Aufl. 2017, ISBN: 978-3-482-67031-2solchen Rechtsformwechsel sprechen, insbesondere wenn eine Betriebsaufspaltung besteht und wegen des Wegfalls der sachlichen und/oder personellen Verflechtung die (steuerliche) Betriebsaufgabe und damit die vollständige Realisierung der stillen Reserven droht. Der nachfolgende Praxisleitfaden zeigt die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines solchen Rechtsformwechsels einer gewerblichen GbR in eine GmbH & Co. KG auf.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Umwandlung

[i]infoCenter „Umwandlungsrecht“ NWB QAAAB-04896 Die Umwandlung einer GbR in eine GmbH & Co. KG nach dem Umwandlungsgesetz ist ausgeschlossen (vgl. §§ 3, 124, 191 UmwG). Gleichwohl kann es in der Praxis zu einer „Umwandlung“ – außerhalb des