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NWB Nr. 29 vom Seite 2169

Betriebsrente wird attraktiver

[i] BR-Drucks. 447/17 und BR-Drucks. zu447/17 Der Bundesrat hat am dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zugestimmt. Es tritt zum in Kraft. Unsere ausführliche Berichterstattung hierzu startet mit der NWB-Ausgabe 32/2017 vom , u. a. zu folgenden Punkten.

  • [i]Verzicht auf Garantien und MindestleistungenGewerkschaften und Arbeitgeber haben künftig die Möglichkeit, Betriebsrenten erstmals ohne die Haftung von Arbeitgebern zu vereinbaren.

  • [i]BaFinDie Betriebsrente wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.

  • [i]SteuerzuschussArbeitgeber erhalten einen direkten Steuerzuschuss von 30 %, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.200 € brutto eine Betriebsrente anbieten. Sie müssen dazu Beiträge zahlen – zwischen 240 € bis 480 € jährlich.

  • [i]Anhebung des Rahmens für steuerfreie ZahlungenZudem wird der Rahmen für steuerfreie Zahlungen in betriebliche Versorgungseinrichtungen auf bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung angehoben.

  • [i]Riester-RenteDie Grundzulage bei der Riester-Rente steige von derzeit 154 € auf 175 €.

  • [i]Zusatzrenten bis 202 € bei Grundsicherung anrechnungsfreiWer eine kleine Rente bezieht und daneben Grundsicherung, für den b...