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Umsatzsteuer | Anforderungen an die Belegvorlage im Vergütungsverfahren
Nach dem ist auch die Kopie einer Rechnungskopie eine Kopie der Rechnung i. S. von § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV a. F.
Nach der für das Streitjahr 2010 geltenden Rechtslage reichte es aus, dass die Klägerin ihrem Vorsteuervergütungsantrag als Rechnungen auf elektronischem Weg eingescannte – als solche auch gekennzeichnete – Rechnungskopien – also nicht die eingescannten Originalrechnungen – übermittelte. Die Bedeutung und die Unionsrechtskonformität der ab (nicht rückwirkend) geltenden Neufassung des § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV, wonach eingescannte Originale einzureichen sind, hat der BFH ausdrücklich offen gelassen.