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Einkommensteuer | Fehlende Begünstigung von Spenden und Beiträgen an kommunale Wählervereinigungen verfassungsrechtlich unbedenklich
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Spenden an kommunale Wählervereinigungen sind nicht nach § 10b Abs. 2 EStG begünstigt. (2) Die fehlende Begünstigung von Spenden und Beiträgen an kommunale Wählervereinigungen ist verfassungsrechtlich zulässig. Die Chancengleichheit von Parteien und diesen politischen Organisationen auf kommunaler Ebene wird nicht verletzt.
Dem Kläger reichte die Steuerermäßigung nach § 34g Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG nicht aus, die ihm das Finanzamt für seine Spende an eine Wählervereinigung gewährt hatte. Deshalb hatte er auf den höheren Sonderausgabenabzug für Spenden an politische Parteien geklagt. Zur Begründung konnte er sich auf eine Reihe verfassungsgerichtlicher Entscheidungen berufen, die sein Klagebegehren stützten. Mit ...BStBl 1989 II S. 67