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LSG Bayern Urteil v. - L 12 EG 13/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zu den Voraussetzungen der Beibehaltung des Wohnsitzes im Inland bei einem mehr als einjährigen Auslandsaufenthalt.

2. Zu den Voraussetzungen einer Entsendung nach § 4 SGB IV.

3. Für den Anspruch auf Elterngeld nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BEEG im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes reicht es nicht aus, wenn im Inland lediglich ein Rumpfarbeitsverhältnis fortbesteht, die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis aber suspendiert sind.

Fundstelle(n):
RAAAG-49831

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