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BAG: Anforderungen an die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arzt in der Weiterbildung
Befristung nach § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG ohne Ermittlung des konkreten Weiterbildungsbedarfs unwirksam
In einer aktuellen Entscheidung hat sich das Bundesarbeitsgericht () mit den Anforderungen einer Befristung nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) befasst. Gemäß § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG liegt ein sachlich rechtfertigender Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages mit einem Arzt vor, wenn „die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder dem Erwerb eine Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweise oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildung dient.“
I. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine Fachärztin für Innere Medizin. Im Juni 2012 schlossen die Parteien einen für den Zeitraum vom bis zum befristeten Arbeitsvertrag zum Erwerb der Anerkennung für die Schwerpunktbezeichnung „Gastroenterologie“ ab. Die Klägerin war bereits zuvor im Rahmen von zwei anderen Arbeitsverhältnissen in Bereich der Gastroenterologie tätig gewesen. Nach dem Ablauf der Befristung machte die Klägerin gerichtlich die Unwirksamkeit der Befristung geltend.
Der beklagte A...