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IWB Nr. 13 vom Seite 494

Aktuelle Entwicklungen im Beihilferecht – erstes Halbjahr 2017

Der EuGH weitet den Anwendungsbereich der steuerlichen Beihilfe kontinuierlich aus

Prof. Dr. Adrian Cloer und Dr. Nina Vogel

Im ersten Halbjahr 2017 sind aus beihilferechtlicher Sicht zwei EuGH-Verfahren sowie die BFH-Vorlage bezüglich § 6a GrEStG hervorzuheben. Der Beitrag schließt an den Aufsatz von Cloer/Vogel in der IWB 2/2017 S. 43 ff. an und zeichnet die Entwicklungen im Beihilferecht auf europäischer Ebene nach.

Kernaussagen
  • In der Rechtssache Identi befand der EuGH, dass auch Mehrwertsteuerregelungen dem Beihilferecht unterliegen.

  • In der Rechtssache Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania erklärte der Große Senat des EuGH, dass auch Steuerbefreiungen für eine Religionsgemeinschaft der beihilferechtlichen Kontrolle unterliegen können.

  • Der BFH legte dem EuGH die Konzernklausel des § 6a GrEStG zur beihilferechtlichen Prüfung vor.

I. Rechtssache Identi – Anwendungsbereich des Beihilferechts

1. Problemaufriss

[i]Restschuldbefreiung im Insolvenzfall mit Beihilferecht und sonstigem Unionsrecht vereinbar?Herr Identi war Komplementär einer insolventen italienischen Gesellschaft und damit auch selbst zahlungsunfähig. Die Finanzbehörde zog ihn als Schuldner u. a. für eine Mehrwertsteuerverbindlichkeit heran. Im Rechtsweg erwirkte Herr Identi jedoch eine Restschuldbefreiung und der Steuerbescheid wurde für rechtswidrig erklärt.

Der italienische Kassationsgerichtshof bege...