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Investmentfonds im ausländischen Kontext
Ab dem [i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 479 gelten für Investmentfonds neue Regeln. Das seit 1957 geltende investmentsteuerliche Transparenzprinzip wird ersetzt durch ein intransparentes Prinzip. Konkret werden inländische Einkünfte von Investmentfonds einer partiellen Körperschaftsteuerpflicht unterworfen. Auslöser für den Paradigmenwechsel sind EU-rechtliche Bedenken, die Gestaltungsanfälligkeit sowie verfahrensrechtliche Vorschriften, die eine Korrektur nur ex nunc erlauben.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Allgemeine Grundsätze
Ab 2018 [i]In- und ausländische Investmentfonds mit inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstigen Einkünften werden dem Steuerabzug unterliegenunterliegen in- und ausländische Investmentfonds mit inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstigen Einkünften dem Steuerabzug, wobei der Körperschaftsteuersatz zusammen mit dem Solidaritätszuschlag 15 % beträgt. Inländische Einkünfte ohne Steuerabzug werden im Wege der Veranlagung mit 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag belastet. Im Fall aktiver unternehmerischer Bewirtschaftung unterliegen sie auch der Gewerbesteuer.
Beim [i]Ausschüttungen werden anlegerspezifisch besteuertInvestor werden Ausschüttungen anlegerspezifisch der Abgeltungsteuer oder als Betriebseinnahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie grundsätzlich der ...