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ZFA Nr. 7 vom Seite 15

Mal so, mal anders: BEMA- und GOZ-Unterschiede

Dr. med. dent. Wolfgang Schellhaaß; Altleiningen

Die Abrechnungskürzel F2, L1 oder x2 sind uns allen recht geläufig. Bei den entsprechenden GOZ-Gebührennummern 2070, 0100 und 3010 müssen sicherlich einige schon etwas nachdenken. Die Abrechnung und damit die Eintragungen in den Patientenunterlagen sind in den meisten Praxen nun einmal „BEMA-lastig“. Da ist es von Zeit zu Zeit sinnvoll, sich die Unterschiede zwischen BEMA und GOZ wieder einmal vor Augen zu führen.

Herr Müller hat kaum das Behandlungszimmer verlassen, da nimmt Frau Maier schon Platz und danach Frau Weinfurt und so geht es den ganzen Arbeitstag lang. Die Patienten wechseln und mit ihnen ändert sich häufig die Krankenkasse, bei der sie versichert sind. Für die Behandlung selbst macht das – fast – keinen Unterschied, aber bei der „Nachbereitung“ des zahnärztlichen Tuns später im Abrechnungs- und Verwaltungsbereich ist nicht jeder Patient gleich. Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, Barmer und Co. gibt es abrechnungsmäßig schon seit Langem keine Unterschiede mehr, aber die Abrechnung bei den GKV-Kassen und im Privatbereich unterscheidet sich doch in vielen Punkten. Da in einer normalen Praxis über 90 Prozent der Patienten in de...

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