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BFH 23.02.2017 V R 37/15, NWB 28/2017 S. 2084

Umsatzsteuer | Zur Anwendung der Differenzbesteuerung beim „Ausschlachten“ von Gebrauchtfahrzeugen

Nach dem ist die Differenzbesteuerung auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat.

Anmerkung:

Die von der Verwaltungsauffassung (Abschn. 25a.1 Abs. 4 Satz 4 UStAE) abweichende Anerkennung der Differenzbesteuerung entspricht der Vorgabe des , Sjelle-Autogenbrug NWB QAAAG-39342. Die Sache wurde zur Berechnung der steuerbaren Differenz zurückverwiesen. Schwierigkeiten bereitet die Ermittlung der Einkaufspreise für die durch das „Ausschlachten“ der gekauften Altfahrzeuge gewonnenen Autoersatzteile. Zu diesem Zweck sind die Einkaufspreise für die erworbenen Gebrauchtfahrzeuge im Wege der Schätzung auf die zu gewinnenden Ersatzteile zu verteilen. Es muss dabe...