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Lohnsteuer | Pauschalierung bei Gehaltsumwandlung – Zusätzlichkeitserfordernis
Verzichtet der Arbeitnehmer auf Teile seines bisherigen Gehalts und werden stattdessen Erholungsbeihilfen sowie Zuschüsse zu den Fahrtkosten und für Internetanschlüsse vereinbart, fehlt es nach dem am S. 2084Zusätzlichkeitserfordernis, so dass die Pauschalierung der auf diese Gehaltsbestandteile entfallenden Lohnsteuer nicht möglich ist.
Die Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen VI B 96/16 anhängig.