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FG Rheinland-Pfalz 23.11.2016 2 K 1180/16, NWB 28/2017 S. 2083

Lohnsteuer | Pauschalierung bei Gehaltsumwandlung – Zusätzlichkeitserfordernis

Verzichtet der Arbeitnehmer auf Teile seines bisherigen Gehalts und werden stattdessen Erholungsbeihilfen sowie Zuschüsse zu den Fahrtkosten und für Internetanschlüsse vereinbart, fehlt es nach dem am S. 2084Zusätzlichkeitserfordernis, so dass die Pauschalierung der auf diese Gehaltsbestandteile entfallenden Lohnsteuer nicht möglich ist.

Anmerkung:

Die Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen VI B 96/16 anhängig.