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Abgabenordnung | Kein Gestaltungsmissbrauch bei Einräumung eines unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs zugunsten des studierenden Kindes
Nach dem stellt es keinen Gestaltungsmissbrauch dar, wenn eine Mutter ihrer Tochter zur Finanzierung des Studiums den Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück bestellt.
Die verheirateten Kläger haben eine Tochter, die seit Oktober 2011 studiert. Um ihrer Tochter die Mittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts während des Studiums bereitzustellen, räumte die Klägerin ihrer Tochter ab dem einen bis zum befristeten, unentgeltlichen Nießbrauch an einem bebauten Grundstück ein. Alleineigentümerin dieses Grundstücks ist die Klägerin, die es seit 1996 an ihren Mann für dessen Handwerksbetrieb vermietet hatte. Seit dem vermietet die Tochter das Betriebsgebäude an ihren Vater, der es unverändert für seine gewer...