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Allgemeines Steuerrecht | Steuerbefreiung für wirtschaftliche Tätigkeiten von religiösen Einrichtungen als verbotene staatliche Beihilfe
Die Große Kammer des entschieden, dass Steuerbefreiungen für religiöse Einrichtungen, im Streitfall die katholische Kirche als Trägerin einer Schule, eine verbotene staatliche Beihilfe sein können. Das Beihilfeverbot betreffe jedoch nicht sämtliche Aktivitäten, sondern diejenigen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellen. Eine wirtschaftliche Tätigkeit sei jede Tätigkeit, die darin bestehe, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt S. 2086anzubieten. Gewinnerzielungsabsicht sei unerheblich, wenn das Angebot mit dem anderer Wirtschaftsteilnehmer konkurriere, die einen Erwerbszweck verfolgen. Angebote wie Vorschulunterricht, außerschulischer Unterricht und Unterricht im Anschluss an die Schulpflicht der streitigen Sc...