Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 2307/15 MOG

Gesetze: VO (EG) 1788/2003 Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1788/2003 Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 1788/2003 Art. 11 Abs. 1 VO (EG) 1788/2003 Art. 13 Abs. 3 VO (EG) 595/2004 Art. 15 Abs. 1 VO (EG) 595/2004 Art. 15 Abs. 2 FGO§ 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO§ 33 Abs. 2 FGO § 33 Abs. 1 Nr. 4 MOG § 12 Abs. 1 MOG § 14 Abs. 1 Satz 2 MOG § 14 Abs. 1 Satz 3 MOG § 34 Abs. 1 AO§ 3 Abs. 4 AO§ 85 AO§ 169 Abs. 2 AO§ 239 Abs. 1 Satz 1 AO§ 240 GGArt. 74 Abs. 1 Nr. 17 GG Art. 108 Abs. 1 Satz 1

Verzinsung fälliger Milchabgaben: Rechtsweg zu den Finanzgerichten – Höhe des Zinssatzes – Zinsfestsetzung für künftig entstehende Zinsen

Leitsatz

  1. Für eine Klage gegen einen die Verpflichtung zur Zahlung von Milchabgaben nach der EG-VO 1788/2003 i.V.m. den Ausführungsbestimmungen der VO 595/2004 betreffenden Zinsbescheid ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben.

  2. Zinsen auf Milchabgaben sind Abgaben zu Marktordnungszwecken im Sinne des § 12 Abs. 1 MOG, auf die bis auf die durch Art. 15 Abs. 2 VO 595/2004 in Verbindung mit Anhang II VO 595/2004 geregelten Zinssätze die Vorschriften der AO für Säumniszuschläge entsprechend anzuwenden sind.

  3. Der Zinssatz richtet sich während der gesamten Dauer der Säumnis nach dem um einen Prozentpunkt erhöhten Drei-Monats-EURIBOR zum 01.10. des Jahres, in dem die Zinsen entstanden sind.

  4. Die Verjährungsvorschriften der §§ 239 Abs. 1 Satz 1, 169 Abs. 2 AO rechtfertigen keine Zinsfestsetzung im Vorgriff auf möglicherweise erst künftig entstehende Zinsen.

Fundstelle(n):
LAAAG-48780

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen