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RENO Nr. 7 vom Seite 9

Berücksichtigung der Unterkunft im Rahmen der PKH

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.

Entscheidung

Leitsätze: 1. Eine kostenfreie oder kostengünstige Unterkunft ist im Rahmen der Prozesskostenhilfe nicht als geldwerter Vorteil dem einzusetzenden Einkommen hinzuzurechnen. 2. Auch eine Verpflegung gegen einen verhältnismäßig geringen Kostenbeitrag ist nicht als geldwerter Vorteil dem einzusetzenden Einkommen hinzuzurechnen. Der Kostenbeitrag mindert nicht das einzusetzende Einkommen. 3. Die Bewertung freier Verpflegung bleibt unentschieden.

Sachverhalt

Die Hauptsache der Klägerin endet mit einem Prozessvergleich am . Einen Tag später bewilligt das Arbeitsgericht der Klägerin Prozesskostenhilfe (PKH) ohne Ratenzahlung.

Frage hierzu

In welchem Fall wird PKH ohne Ratenzahlung bewilligt?

Antwort

Gemäß § 115 Abs. 2 ZPO wird PKH ohne Ratenzahlung bewilligt, wenn das einzusetzende Einkommen weniger als 10,00 € beträgt.

Fortsetzung Sachverhalt

Das Arbeitsgericht stellt mit Beschluss vom fest, dass die Klägerin aufgrund verbesserter Einkünfte nunmehr monatliche Raten ...

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