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Streifzug durch das Sozialrecht – Teil 1
Regelmäßig verfolgen wir die Familie Brecht bei ihren Streifzügen durch die verschiedenen Gesetze. Nachdem sie das Verwaltungsrecht bereits durchquert haben, begegnen ihnen in den folgenden Beiträgen zahlreiche Vorschriften in sozialrechtlichen Angelegenheiten.
SGB I und SGB II
Einleitung
Die Eheleute Bert und Babette Brecht mit ihren Kindern Britta (17) und Benjamin (6) streifen nun schon seit geraumer Zeit durch die Urwälder der gesetzlichen Vorschriften. Dabei begegnete ihnen auch das Verwaltungsrecht (RENO 6/2017 S. 5). Zwar gehören auch die sozialrechtlichen Angelegenheiten zum Verwaltungsrecht, bei einer gerichtlichen Durchsetzung ist jedoch das Sozialgericht sachlich zuständig (§ 51 SGG).
Egal, ob Babette Brecht krank wird, Bert Brecht arbeitslos ist, Britta einen Ausbildungsplatz sucht oder Benjamin aufgrund seiner Verhaltensauffälligkeiten Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe benötigt. In allen Angelegenheiten befinden sich die vier Brechts im Sozialrecht.
Die sozialrechtlichen Vorschriften befinden sich überwiegend im Sozialgesetzbuch (SGB), das in 12 Bücher unterteilt ist: