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Streifzug durch das Verwaltungsrecht
Regelmäßig verfolgen wir seit einiger Zeit die Familie Brecht bei ihren Streifzügen durch die verschiedenen Gesetze. Im nachfolgenden Beitrag erkunden Bert und Babette Brecht mit ihren Kindern Britta und Benjamin das Verwaltungsrecht.
Allgemeines
Wer kennt nicht den Spruch: „Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare.“ Bereits mit der Geburt beginnt nämlich der Streifzug durch das Verwaltungsrecht, der das ganze Leben lang andauert und oft mit Formularen und Anträgen verbunden ist. Auch die Familie Brecht trifft in ihrem Alltag auf viele Vorschriften, die aus dem Verwaltungsrecht stammen. Dabei steht ihnen in der Regel immer eine Behörde gegenüber.
Als Verwaltungsstreitsachen werden grundsätzlich die Verfahren bezeichnet, in denen über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen dem Staat und dem betroffenen Bürger entschieden wird.
Eheleute Brecht erhalten von der Gemeinde einen Bescheid über die Grundsteuer B. Hierbei handelt es sich um eine Angelegenheit zwischen der Gemeinde als staatliche Behörde und den Eheleuten Brecht als Bürger und somit um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit.
Das Verwaltungsrecht wird durch Gesetze, Satzungen und Verordnungen geregelt.