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Bilanzierung | Passiver Rechnungsabgrenzungsposten bei Verzicht auf Betriebserweiterung in der Landwirtschaft
Hat ein buchführender Landwirt ein Entgelt für die zeitlich nicht begrenzte Verpflichtung erhalten, seine Landwirtschaft nicht über den bisherigen Umfang hinaus zu erweitern, ist nach dem zur Wahrung des Realisationsprinzips ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.
Das Urteil des VI. (bisherigen Lohnsteuer-) Senats ist die erste amtlich veröffentlichte Entscheidung zur Besteuerung der Land- und Forstwirte, nachdem die Zuständigkeit dafür am vom IV. auf den VI. Senat übergegangen ist. Das Urteil wäre sicherlich leichter verständlich, wenn der Senat auf eine Streichung der Beträge und Werte verzichtet hätte, die im Urteil der Vorinstanz alle wiedergegeben wurden. Der Kläger hatte jedenfalls auf der ganzen Linie Erfolg. Für seinen dauerhaft...BStBl 1995 II S. 202