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NWB Nr. 27 vom Seite 2022

BMF klärt Zweifelsfragen zum neuen Investitionsabzugsbetrag

Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 20.3.2017

Dr. Jens Reddig

[i]BMF, Schreiben vom 20.3.2017, BStBl 2017 I S. 423Das StÄndG 2015 vom (BGBl  2015 I S. 1834) hat beachtliche – auf den ersten Blick gar nicht augenfällige – Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG mit sich gebracht. Das Gesetz verzichtet nunmehr auf den Nachweis einer Investitionsabsicht des Unternehmers. Die steuerliche Förderung ist nicht mehr streng [i]Zu den Neuregelungen durch das StÄndG 2015 vgl. Reddig, NWB 48/2015 S. 3574wirtschaftsgutbezogen ausgestaltet, sondern geht von einer latenten (und unwiderleglich zu vermutenden) stetigen Investitionsbereitschaft aus. Zum Teil wird deshalb von einem „Fiskalkredit“ gesprochen. Durch das jetzt bestehende Wahlrecht des Unternehmers, beim Erwerb von begünstigten Wirtschaftsgütern den Investitionsabzugsbetrag hinzuzurechnen oder eben nicht, eröffnen sich steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Das neue Recht gilt erstmals für Investitionsabzugsbeträge, die in nach dem endenden Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden (§ 52 Abs. 16 Satz 1 EStG). Dies war Anlass für die Finanzverwaltung, den bisherigen Erlass zu „Zweifelsfragen“ bei der Anwendung von § 7g EStG vom (BStBl 2013 I S. 1493) durch das aktuelle Schreiben vom (BStBl 2017 I S. 423) zu überarbeiten und an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen. Die wicht...