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BZSt 26.05.2017 , IWB 12/2017 S. 436

BZSt | Neue Antragsvordrucke zur Erstattung der deutschen Steuer auf Kapitalerträge nach § 50d Abs.1 EStG

Das BZSt hat am Antragsvordrucke für die Erstattung der deutschen Steuer auf Kapitalerträge gem. § 50d Abs. 1 EStG in Verbindung mit einschlägigen DBA und anderen bilateralen Abkommen für Zuflüsse ab dem veröffentlicht. Der neue Antragsvordruck kann in deutscher und englischer Sprache ausgefüllt werden. Nach Einführung des § 50j EStG mit Wirkung zum Jahresbeginn 2017 haben Gläubiger mit Kapitalerträgen aus Streubesitzbeteiligungen Besonderheiten zu beachten, wenn die ab diesem Zeitpunkt zugeflossenen Kapitalerträge nach einem Abkommen einem geringeren Quellensteuersatz als 15 % unterliegen. Diese Besonderheiten werden in den neuen Vordrucken bestätigt bzw. die erforderlichen Erklärungen können damit abgegeben werden.