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BMF 30.03.2017 IV B 3 - S 1301-FRA/16/10001: 001, IWB 12/2017 S. 435

BMF | Änderungen und zusätzliche Pflichten für den Arbeitgeber im Freistellungsverfahren für Grenzgänger aus Frankreich

Das BMF veröffentlichte am sein Schreiben vom zu Verfahrensfragen der Besteuerung von Grenzgängern im Verhältnis Deutschland und Frankreich. Nach Art. 13 Abs. 5 DBA Frankreich steht das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn von Personen, die im Grenzgebiet eines Vertragsstaates arbeiten und ihre ständige Wohnstätte, zu der sie i. d. R. jeden Tag zurückkehren, im Grenzgebiet des anderen Vertragsstaates haben, dem Ansässigkeitsstaat zu. Zum Ausgleich der gegenseitigen Aufkommensminderung des Tätigkeitsstaates ist ein sog. Grenzgängerfiskalausgleich vereinbart (Art. 13a DBA Frankreich). Das BMF-Schreiben macht vor diesem Hintergrund auch für Arbeitgeber in Deutschland Vorgaben zum Freistellungsverfahren für Grenzgänger. Grenzgänger aus Frankreich müssen für die Freistellung vom deutschen Lohnsteuerabzug wie bisher das Formu...