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Track 14 | Gewerbesteuer: Konzertveranstalter müssen Miete für Konzertsäle hinzurechnen
Konzertveranstalter müssen nach einem aktuellen Urteil des BFH die Kosten für die tageweise Anmietung von Konzertsälen und anderen Veranstaltungsstätten bei der Gewerbesteuer anteilig ihrem Gewinn hinzurechnen. Eine Hinzurechnung ist danach schon dann vorzunehmen, wenn das Unternehmen des Steuerpflichtigen auf das Vorhandensein entsprechender Räume angewiesen ist. Das gilt auch dann, wenn sehr unterschiedliche Immobilien nur für kurze Zeit angemietet werden.
Konzertveranstalter müssen bei der Gewerbesteuer die Kosten für die tageweise Anmietung von Konzertsälen und anderen Veranstaltungsstätten anteilig ihrem Gewinn hinzurechnen. Das hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden.
Im Urteilsfall mietete ein Veranstalter von regionalen und überregionalen Konzerten unterschiedliche Räumlichkeiten für die Durchführung von Konzerten und anderen Veranstaltungen mit Künstlern. Fraglich war: Greift in diesen Fällen § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG? Nach dieser Regelung sind Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unter bestimmten Voraussetzungen anteilig dem Gewinn aus Gewerbetrieb hinzuzurechnen.
Der IV. Senat des BFH hat das jetzt bejaht. Eine gewerbesteuerliche Hinzurechn...