Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsrecht | Entschädigung des Bewerbers wegen Altersdiskriminierung bei Stellenausschreibung
Ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung infolge eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot wegen Alters (§ 7 Abs. 1 AGG) in einer Stellenausschreibung (§ 11 AGG) ist nicht schon dann gegeben, wenn dort zwar Formulierungen, wie „erste Berufserfahrung“ und „Berufsanfänger“ verwendet werden, denen – wenn auch nur mittelbar – durchaus ein „Altersbezug“ dann zukommen kann, wenn sie ein besonderes Interesse an der Gewinnung (nur) jüngerer Mitarbeiter signalisieren sollen, der Stellenausschreibung aber über diesen [i]Korinth, NWB 23/2011 S. 1973Aspekt hinaus mittels Auslegung entnommen werden kann, dass mit ihr nicht nur Personen eines bestimmten Lebensalters angesprochen und andere ausgeschlossen werden sollen. Dies ist dann der Fall, wenn vom Bewerber – im Ergebnis altersunabhängig – entweder „e...