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Lohnsteuer | Kein Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer einer Stewardess
Das entschieden, dass eine Stewardess die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzen kann.
Die Stewardess hatte geltend gemacht, dass sie ein Arbeitszimmer für die Flugvorbereitung (z. B. Information über streckenspezifische Besonderheiten und Produktveränderungen, Studium der Arbeitsanweisungen) und -nachbereitung (z. B. Erstellung von Feedback- und Ereignisprotokollen) sowie Fortbildungen (Erste-Hilfe-Auffrischungen, Emergency-Übungen) benötige. Dazu hatte sie eine Bescheinigung der Fluggesellschaft vorgelegt, wonach ihr kein individueller Arbeitsplatz zur Verfügung stehe. Das FG Düsseldorf stellte zwar fest, dass der K...