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Erweiterte Anforderungen an die Bildung von Prüfungsausschüssen und deren Überprüfung bei CRR-Kreditinstituten durch das AReG
Grundlagen und erste Erfahrungen aus der Abschlussprüfung
Unter bestimmten Voraussetzungen mussten Kreditinstitute schon unter dem geltenden Regulierungsregime Prüfungsausschüsse innerhalb ihres Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans bilden. Bei einer Kapitalmarktorientierung galt dies unter gewissen Voraussetzungen auch schon, ohne dass ein solches Aufsichtsgremium etabliert war. Mit Inkrafttreten des AReG im Juni 2016 wurden nun alle CRR-Kreditinstitute, unabhängig davon, ob sie bereits über ein Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan verfügen, dazu verpflichtet, einen entsprechenden Prüfungsausschuss zu etablieren. Besondere Herausforderungen ergeben sich dabei hinsichtlich der fachlichen Anforderungen, der personellen Zusammensetzung sowie aufgrund der veränderten Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Abschlussprüfer. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Prüfungsausschuss nicht nur in die Beauftragung des Abschlussprüfers eingebunden ist, sondern auch mittelbar Gegenstand der Prüfung durch den Abschlussprüfer ist. Die Autoren stellen die wesentlichen Neuerungen dar und berichten über erste praktische Erfahrungen in der Zusammenarbeit.
Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, § 324 Prüfungsausschuss NWB JAAAF-85455