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StuB 12/2017 S. 481

Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

Der Bundesrat hat am dem vom Bundestag am mit weiteren Änderungen beschlossenen Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zugestimmt.

Mit dem Gesetz wird die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Aufwendungen für Rechteüberlassungen eingeschränkt, wenn die Zahlungen beim Empfänger aufgrund eines als schädlich einzustufenden Präferenzregimes nur einer geringen Besteuerung unterliegen. Dadurch sollen Besteuerungsinkongruenzen verhindert werden. Hierzu ist ein neuer § 4j EStG „Aufwendungen für Rechteüberlassungen“ geschaffen worden. Die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzzahlungen und andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen an nahestehende Personen wird eingeschränkt, wenn beim Empfänger aufgrund einer „IP-Box, Patentbox oder Lizen...