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Umsatzsteuer | Zur Steuerbarkeit der Umsätze eines selbständigen Sportwettvermittlers an einen im EU-Ausland ansässigen Wettveranstalter
Vermittelt ein inländischer Unternehmer Sportwetten für einen im EU-Ausland ansässigen Sportwettenveranstalter, ist diese Leistung nicht im Inland steuerbar (Bezug: § 3a Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 Nr. 4 UStG 2005).
Streitig war der nach § 3a UStG zu bestimmende umsatzsteuerliche Leistungsort. Der BFH entschied zum Streitjahr 2009 und damit noch zu der „alten“ Fassung des § 3a UStG vor der grundlegenden, mit Wirkung ab dem Besteuerungszeitraum 2010 erfolgten Neufassung des § 3a UStG. Durch die Vermittlung von Wettverträgen hat die Klägerin Vermittlungsleistungen ausgeführt, die im Streitjahr 2009 nach § 3a Abs. 4 Nr. 2 UStG a. F. im EU-Ausland ausgeführt wurden und deswegen in Deutschland nicht steuerbar waren.