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StuB 12/2017 S. 485

Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zur Organschaft

Das BMF hat im Lichte der Rechtsprechung des EuGH und BFH zur umsatzsteuerlichen Organschaft den UStAE geändert ( NWB HAAAG-46849).

Hintergrund: Die Entscheidungen des BFH und des EuGH zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft sowie zum Umfang des Vorsteuerabzugs beim Erwerb sowie im ZusammenhangS. 486 mit dem Halten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen machen eine Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses notwendig. Der UStAE wird daher u. a. wie folgt geändert:

Abschn. 2.8 Abs. 2 Satz 5 und 9 werden wie folgt geändert: „5. Eine Personengesellschaft kann ausnahmsweise wie eine juristische Person als eingegliedert i. S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG anzusehen sein, wenn die finanzielle Eingliederung wie bei einer juristischen Person zu bejahen ist (vgl...