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Einkommensteuer | Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG
Das BMF schließt sich der Rechtsauffassung des BFH zur Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG an.
Hintergrund: Abweichend von der bisherigen, durch die Rechtsprechung gebilligten Verwaltungsauffassung hat der NWB GAAAG-41508, Kurzinfo StuB 2017 S. 441 NWB MAAAG-46399) entschieden, die Regelung des § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG sei so zu verstehen, dass die bei den außergewöhnlichen Belastungen zu berücksichtigende zumutbare Belastung stufenweise zu berechnen ist.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Abhängig von der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, der in § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG in drei Stufen gestaffelt ist, wird die zumutbare Belastung anhand eines Prozentsatzes ermittelt. Bislang wird die zumutbare Belastung bei Überschreiten einer dieser Stufen immer unter Zugrundelegung des Prozentsatzes der höheren St...