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Neuregelung bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern
Der Bundesrat hat am dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zugestimmt (vgl. StuB 2017 S. 481, in dieser Ausgabe). Gegenüber dem bisherigen Entwurf kam es dabei noch zuletzt zu umfangreichen Erweiterungen. Hierzu zählt u. a. die Anhebung der Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. Sie wird ab dem von derzeitig 410 € auf 800 € angehoben.
Hinweis: Vgl. ausführlich zur Neuregelung den Beitrag von Wengerofsky, StuB 2017 S. 369 NWB TAAAG-45390.