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OLG Hamm 01.03.2017 27 W 141/16, NWB 25/2017 S. 1864

Handelsrecht | Keine Eintragung einer konkreten, aber noch nicht realisierten Vertretungsregelung für GmbH & Co. KG

Ausgehend von der Funktion des Handelsregisters, Tatsachen und Rechtsverhältnisse der Kaufleute und Handelsgesellschaften zu verlautbaren, die für den Rechtsverkehr von wesentlicher Bedeutung sind, müssen dort über die kraft Gesetz anmeldepflichtigen oder eintragungsfähigen Tatsachen hinaus nur solche Tatsachen eingetragen werden, für die zumindest ein erhebliches Bedürfnis des Rechtsverkehrs besteht. Mit Rücksicht auf die strenge [i]infoCenter „Handelsregister“ NWB MAAAA-88437 Formulierung des Registerrechts ist deshalb auch bei gesetzlich nicht vorgesehenen Eintragungen grds. dann Zurückhaltung geboten, wenn hierdurch das Handelsregister unübersichtlich oder zu Missverständnissen Anlass geben würde. Vor diesem Hintergrund ist deshalb auch die Anmeldung der Vertretungsregelungen einer GmbH & Co. KG mit einer GmbH ...