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BFH 21.02.2017 VIII R 46/13, NWB 25/2017 S. 1862

Abgabenordnung | Änderungsbefugnis wegen im Ausland erzielter Einkünfte

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Liegen die Voraussetzungen für eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO) und für eine Feststellung der steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte (§ 180 Abs. 5 Nr. 1 AO) vor, können beide Feststellungen miteinander verbunden werden. Eine Nachholung der Feststellung gem. § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO ist auch während des finanzgerichtlichen Verfahrens möglich. (2) Die konkrete Höhe der in einer deutschen Betriebsstätte erzielten Einnahmen sowie der Umstand, dass keine Aufzeichnungen vorhanden sind, die eine direkte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben einerseits zu der deutschen und anderseits zu der ausländischen Betriebsstätte ermöglichen, sind im Zusammenhang mit der gesonderten und [i]infoCenter „Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden wegen rückwirkender Ereignisse“ NWB SAAAA-57029 einheitlichen Feststellung der...