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Grunderwerbsteuer | EuGH-Vorlage: Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG
Mit Beschluss vom legt der BFH dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vor: Ist Art. 107 Abs. 1 AEUV dahingehend auszulegen, dass eine nach dieser Vorschrift verbotene Beihilfe vorliegt, wenn nach der Regelung eines Mitgliedstaats Grunderwerbsteuer für einen steuerbaren Erwerb aufgrund einer Umwandlung (Verschmelzung) nicht erhoben wird, falls am Umwandlungsvorgang bestimmte Rechtsträger (herrschendes Unternehmen und eine abhängige Gesellschaft) beteiligt sind und die Beteiligung des herrschenden Unternehmens an der abhängigen [i]Grundlagen „Verschmelzung“ NWB RAAAE-83079 Gesellschaft in Höhe von 100 % innerhalb von fünf Jahren vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahren nach dem Rechtsvorgang besteht?
Die Klägerin, eine AG, übernahm durch Verschmelzung das Vermögen ihrer 100 %igen Tochter-GmbH, zu deren Vermögen Grundstücke gehörten. ...