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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 207/17

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die erstinstanzliche Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs unterliegt der Beurteilung durch das Berufungsgericht.

2. Unter Beachtung des Grundrechts auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ist der von den Beteiligten zu zahlende Vorschuss für ein Wahlgutachten nach den zu erwartenden Kosten zu beziffern.

Fundstelle(n):
MAAAG-47225

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