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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 467

Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i. S. des § 17 EStG oder des Verlusts aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG durch Schadensersatz

Dr. Sascha Bleschick

NWB OAAAG-36152

Leitsatz

Leistet eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen eines fehlerhaften Bestätigungsvermerks i. R. eines Vergleichs Schadensersatz an den Erwerber von Gesellschaftsanteilen, mindert dies beim Erwerber nicht die Anschaffungskosten der Anteile. Hat der Erwerber die Anteile bereits veräußert, erhöht die Zahlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch nicht den Veräußerungserlös.

Sachverhalt
Der Kläger erwarb in den Jahren 1999–2002 Aktien einer AG. Als er diese im Jahr 2002 veräußerte, erzielte er infolge eines Kurseinbruchs hohe Verluste. Bei seiner ESt-Veranlagung einigte er sich mit dem FA auf eine Aufteilung der Verluste aus den Aktienverkäufen in Veräußerungsverluste aus Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. des § 17 EStG (Höhe: 1,9 Mio. €) und Veräußerungsverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Höhe: 965.000 €). Sowohl die ESt-Festsetzung als auch die gesonderte Feststellung des Verlustvortrags wurden bestandskräftig. 2003 nahm der Kläger die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Y zivilrechtlich auf Schadensersatz in Anspruch. Hintergrund war, dass ...