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Indien | Entwürfe für Buchführungsregeln und elektronischer Frachtbrief
Die indische Bundesregierung hat Entwürfe der Regelungen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen sowie zu Rechtsbehelfen und verbindlichen Auskünften vorgelegt. Damit wurde der größte Teil des Regelwerks zur Goods and Services Tax (GST) vorgelegt, die soweit derzeit bekannt auch weiterhin zum eingeführt werden soll. Ferner wurde der Plan bekannt, dass für die Bewegung von Waren im Wert von mehr als 50.000 INR (ca. 700 €) künftig ein elektronischer Frachtbrief auszustellen sein soll.