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BFH 22.02.2017 I R 2/15, IWB 11/2017 S. 394

BFH | Nachversteuerung gem. § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997 – kein Abzug finaler Betriebsstättenverluste

(1) Die entgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils (ausländische Personengesellschaft) erfüllt den Tatbestand der Nachversteuerung i. S. des § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG (i. d. F. des § 52 Abs. 3 Satz 5 EStG 1997/StBereinG 1999); die unechte Rückwirkung (Übertragung in 1999) ist nicht verfassungswidrig. (2) Die im Jahr 1999 im Zuge der Anteilsveräußerung an den Erwerber geleistete Ausgleichszahlung (Betriebsstätte mit abkommensrechtlicher Freistellung) ist weder einfachrechtlich noch als sog. finaler Verlust unionsrechtlich als Betriebsausgabe abziehbar.

Hinweis:

[i]Im Streitjahr bestand kein schützenswertes Vertrauen in den Fortbestand der Regelung, da bereits zuvor das Änderungsgesetz in den Bundesrat eingebracht worden warBis einschließlich Veranlagungszeitraum 1998 konnten ausländische Verluste trotz DBA-Freistellung von der inländischen Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Die Verlustverrechnung wurde durch die spätere Hinzurechnung an sich nach DBA steu...