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Steuerrecht | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten beim Konzertveranstalter
Die Mietaufwendungen eines Konzertveranstalters für die Anmietung von Konzertsälen, Theatern und Stadien sind nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen. Die angemieteten Konzertsäle etc. sind nämlich unbewegliche Wirtschaftsgüter im Sinne von § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG, die beim Konzertveranstalter zum Anlagevermögen gehören würden, wenn er deren Eigentümer wäre (sog. fiktives Anlagevermögen).
[i]Konzerthallen gehören zum fiktiven AnlagevermögenDiese fiktive Zugehörigkeit zum Anlagevermögen gilt auch bei kurzfristigen Anmietungen für nur einen Auftritt: Denn entscheidend ist nicht die Dauer der tatsächlichen Benutzung, sondern der Umstand, dass der Konzertveranstalter die Bühne ständig in seinem Betrieb vorhalten müsste, um seinen Künstlern Auftrittsmöglichkeiten zu geben.
Unbeachtlich ist, ob der Konzertveranstalter ein und dieselbe Bühne wiederholt anmie...