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Aufwendungen für die Erneuerung von Einbauküchen in einem Mietobjekt
Änderung der BFH-Rechtsprechung
[i]BFH, Urteil vom 3.8.2016 - IX R 14/15 NWB LAAAF-87994 Der BFH hat sich jüngst mit der für die Praxis wichtigen Frage befasst, ob die Aufwendungen des Vermieters für die Erneuerung einer Einbauküche in einem vermieteten Objekt sofort abziehbar oder im Wege der AfA auf die Nutzungsdauer abzuschreiben sind.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Entscheidung des
[i]Erneuerung kein ErhaltungsaufwandIm Urteilsfall hat ein Vermieter Einbauküchen (Herd, Spüle, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in drei ihm gehörenden Mietobjekten entfernt und durch neue ersetzt. Die angeschafften Einbauküchen setzten sich in allen drei Immobilienobjekten aus Herd und Spüle, unter einer Arbeitsplatte verbauten Einbaumöbeln sowie Elektrogeräten (Kühlschrank/Dunstabzugshaube) zusammen. Der Vermieter vertrat die Auffassung, die hierfür entstandenen Aufwendungen seien sofort abziehbare Werbungskosten, weil es sich um sog. „Erhaltungsaufwand“ handele.
[i]Abschreibung über zehn JahreDas Finanzamt ließ lediglich die Kosten für den Einbau von Herd und Spüle sowie für solche Elektrogeräte, deren Gesamtkosten die Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (410 €) nicht überstiegen, zum sofortigen Abzug zu. Ein Kühlschrank, der mit...