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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen
Nach dem ist die Beschränkung der Umsatzsteuerfreiheit für Eingliederungsleistungen gem. § 4 Nr. 16 Buchst. h UStG auf die Leistungen von Unternehmern, mit denen eine Vereinbarung nach § 75 SGB XII besteht, unionsrechtskonform.
Die als Erzieherin und Betreuerin berufstätige Klägerin erbrachte ihre Leistungen an einen gemeinnützigen Verein, dessen Vorsitzende sie war. Der Verein – nicht sie – hatte mit einem Landkreis einen Vertrag nach § 75 SGB XII geschlossen. Der BFH entschied, nach § 4 Nr. 16 Buchst. h UStG in der seit 2009 geltenden Fassung müsse ein von ihr abgeschlossener Vertrag „bestehen“; die Möglichkeit eines Abschlusses reiche nicht aus. Diese Restriktion stehe in Einklang mit dem Unionsrecht. Nach Aufhebung des Finanzgerichtsurteils, das der Klage stattgegeben hatte, weil sich die Klägerin nach dem Verständnis des...