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LPG-Autogas länger steuerbegünstigt
[i] BT-Drucks. 18/11493 LPG-Autogas bleibt doch länger steuerbegünstigt. Der Finanzausschuss änderte am den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BT-Drucks. 18/11493, S. 1794 [i] BT-Drucks. 18/11927 18/11927; s. hierzu ausführlich NWB 10/2017 S. 705), der ein Auslaufen dieser Steuerbegünstigung für LPG-Autogas zum Jahresende 2018 vorgesehen hatte, in einigen Punkten:
Die Steuerbegünstigung für Autogas wird bis Ende 2022 verlängert. Allerdings wird sie jährlich um 20 % abgeschmolzen.
[i]Hechtner, NWB 15/2017 S. 1074, 1076; NWB 10/2017 S. 705Ab 2023 ist dann der reguläre Steuersatz von 409 € je 1.000 Kilogramm Flüssiggas anzuwenden.
Bereits im Ursprungsentwurf war vorgesehen, die Steuerbegünstigung für Compressed Natural Gas (CNG) und Liquefied Natural Gas (LNG) bis Ende 2026 zu verlängern, aber bereits ab 2024 sukzessive abzusenken. Diese Regelung wurde beibehalten.
Die 2./3. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag fand am statt.