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RENO Nr. 6 vom Seite 14

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Falsches Baujahr rechtfertigt Rücktritt

Die Beklagte verkauft den Klägern ein Haus. In einem Maklerpapier wird das Haus mit Baujahr 1995 angegeben, in einem den Klägern zur Kenntnis gelangten Exposé mit 1994. Mit notariellem Kaufvertrag erwerben die Kläger das Haus unter Ausschluss von Sachmängeln. In dem Vertrag heißt es „Es handelt sich um ein Gebäude aus dem Jahr 1997“. Die Kläger wollen u. a. wegen des falsch angegebenen Baujahres und somit älteren Hauses vom Vertrag zurücktreten. Zwar erklärt die Beklagte, den Klägern sei das wahre Baujahr aufgrund des Maklerexposés bekannt und es handele sich nur um eine geringe Abweichung. Das OLG entscheidet aber zugunsten der Kläger.

Leitsatz: Ein Grundstückskaufvertrag kann auf Verlangen des Käufers rückabzuwickeln sein, wenn das im notariellen Kaufvertrag genannte Baujahr des Wohnhauses als vereinbarte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes auszulegen ist und das Wohnhaus tatsächlich zwei Jahre früher – als im notariellen Kaufvertrag angegeben – bezugsfertig ferti...

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