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RENO Nr. 6 vom Seite 10

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Melina Merendino; Berlin

Es hat lange auf sich warten lassen doch nun endlich ist der Startschuss gefallen. Seit Ende letzten Jahres steht die Web-Oberfläche des beA zur Verfügung. Für alle, die sich noch davor scheuen, soll dieser Beitrag über den Registrierungsvorgang und die Nutzung dieses Programms Aufschluss geben.

Überblick

Nachdem der Starttermin für das beA mehrfach verschoben und auch noch kein neuer Termin bekanntgegeben wurde, ging es plötzlich rasend schnell. Seit Ende November 2016 steht die Web-Oberfläche des beA zur Verfügung. Einige Anwaltskanzleien und auch Gerichte werden sich bereits mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, andere wiederum warten das verbindliche Nutzungsdatum 2018 ab.

Woran liegt das? Einige sträuben sich noch, sich mit diesem Programm zu beschäftigen oder gar auseinanderzusetzen. Das mag u. a. daran liegen, dass diverse Fragen unbestimmt und ungeklärt erscheinen, wie z. B. die Haftungsfrage bei Versäumnis eines fristgebundenen Posteingangs. Diese – nennen wir sie – „Unwissenheit“ des Großprojekts führt dazu, dass einige Kanzleien sich auf die Aussage des Gesetzgebers berufen, dass eine verbindliche Nutzung dieses Programms erst ab 2018 besteht. Daher erscheint es umso w...

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