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Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften; Rückabwicklung der Veräußerung
Die Rückabwicklung eines noch nicht beiderseits vollständig erfüllten Kaufvertrags ist aus Sicht des früheren Veräußerers keine Anschaffung der zurückübertragenen Anteile, sondern sie führt bei ihm zum rückwirkenden Wegfall eines bereits entstandenen Veräußerungsgewinns; beim früheren Erwerber liegt keine Veräußerung vor (entgegen NWB RAAAB-04083, BStBl 2000 II S. 424 = Kurzinfo StuB 2000 S. 321, insoweit aufgegeben; Bezug: § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 EStG).
Die Rückabwicklung eines noch nicht beiderseits vollständig erfüllten Kaufvertrags über zum Privatvermögen gehörende Anteile an Kapitalgesellschaften wird vom BFH nunmehr als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung eingestuft. Überträgt der Erwerber einer wesentlichen Beteiligung diese i...BStBl 2000 II S. 424