Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachversteuerung gem. § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG/StBereinG 1999; Abzug sog. finaler (Betriebsstätten-)Verluste nach Unionsrecht
(1) Die entgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils (ausländische Personengesellschaft) erfüllt den Tatbestand der Nachversteuerung i. S. des § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG (i. d. F. des § 52 Abs. 3 Satz 5 EStG 1997/StBereinG 1999); die unechte Rückwirkung (Übertragung in 1999) ist nicht verfassungswidrig. (2) Die im Jahr 1999 im Zuge der Anteilsveräußerung an den Erwerber geleistete Ausgleichszahlung (Betriebsstätte mit abkommensrechtlicher Freistellung) ist weder einfachrechtlich noch als sog. finaler Verlust unionsrechtlich als Betriebsausgabe abziehbar (Anschluss an das „Timac Agro Deutschland“ NWB WAAAF-19164, BStBl 2016 II S. 362; Bezug: § 2a Abs. 4 Nr. 2, § 52 Abs. 3 Satz 5 EStG 1997/StBereinG 1999; Art. 49 AEUV; § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 5 Nr. 1 AO).
(1) Nach § 2a Abs. 3 Satz 1 EStG 1990/1997 können unter bestimmte...BGBl 2007 I S. 3150