Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebliche Veranlassung von Versicherungsbeiträgen an konzernfremden Erstversicherer bei konzerneigenem Rückversicherer
(1) Versicherungsbeiträge können auch insoweit betrieblich veranlasst sein, als ein konzernfremder Erstversicherer wirtschaftlich nur als Zahlstelle für einen konzerneigenen Rückversicherer handelt. (2) Zu den Betriebsausgaben gehören grundsätzlich auch Prämienzahlungen, die ein Unternehmen aufgrund eines Vertrags an ein Versicherungsunternehmen entrichtet, bei dem es betrieblich begründete Schadensrisiken versichert hat. Betrieblich veranlasst sind derartige Zahlungen jedoch dann nicht, wenn sie wirtschaftlich nicht auf dem schuldrechtlich Vereinbarten beruhen, sondern aus außerbetrieblichen Gründen erbracht werden. (3) Die Versicherung von betrieblich bedingten Schadensrisiken ist grundsätzlich auch dann betrieblich veranlasst, wenn sie zu ggf. schlechteren „Rückversi...